Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Weil alle im Bundeshaushalt bereitgestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, hat die KfW einen Antrags- und Zusagestopp für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen.

Der Vorstand der KfW hat die BEG-Förderung mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Förderstopp belegt. Das hat der KfW-Vorstand nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam mit dem Ministerium beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen hätte in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt. Dieses führte zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel. Das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Milliarden Euro Fördervolumen eingegangen. Vom Förderstopp ist auch die Förderung von Photovoltaik-Anlagen  innerhalb der BEG-Förderung betroffen.

Förderstopp der BEG-Förderung im Einzelnen

Nach Angaben des BMWK stellt der Bund die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) endgültig ein. Denn diese wäre ohnehin zum Monatsende ausgelaufen. Dagegen ist der Stopp der Förderung für Sanierungen vorläufig. Diese soll wieder starten, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten will das BMWK vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entscheiden.

Ebenso zügig will man über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entscheiden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm. Diese soll Kredite für alle Antragsteller anbieten, deren Anträge man nicht bewilligt hat. Damit soll auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden.

Die Programmvarianten der KfW innerhalb der BEG-Förderung umfassen Kredite mit Tilgungszuschuss für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Die Zuschussvariante im Programmteil BEG-Einzelmaßnahmen in der die Bürger:innen Fördergelder für die Heizungssanierung mit erneuerbaren Energien, Heizungsoptimierungen oder Dämmmaßnahmen beantragen können, ist derzeit nicht vom Förderstopp der BEG-Förderung betroffen. Diesen Programmteil wickelt das  das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ab.

24.1.2022 | Quelle: KfW

2022-01-24T14:28:12+02:00
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