Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • KfW-Zuschussportal wird geschlossen

Durch die Fokussierung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen können die Refinanzierungsvorteile der KfW genutzt und somit Steuermittel gespart werden. Die reine Kreditförderung erlaubt zudem eine verbesserte Steuerung und die Einhaltung der zur Verfügung stehenden Mittel.

  • KfW-Kreditförderung für EM wird abgeschaltet

Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (EM) bei der KfW wurde nur wenig nachgefragt. Der administrative Aufwand dafür war jedoch unverhältnismäßig hoch. Daher wird die Kreditvariante bei der KfW für EM abgeschaltet.

  • Einfachere KfW/BAFA-Fördersystematik

Künftig gibt es eine klare Aufteilung: Einzelmaßnahmen BEG EM werden beim BAFA, systemische Maßnahmen (WG und NWG) bei der KfW beantragt.

Die BEG EM-Kreditförderung und Zuschüsse für BEG WG und BEG NWG bei der KfW entfallen.

  • Keine Förderung fossiler Heizungen mehr

Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.

  • Die Fördersätze werden abgesenkt

Um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig. Sie bleiben aber weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bspw. bei den Einzelmaßnahmen zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen.

  • Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus

In der BEG wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt, mit dem u. a. der Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen vorangetrieben werden soll.

Zeitplan: Wann treten welche Änderungen in Kraft?

Ab 28.07.2022 (KfW):

  • Die Kreditförderung in der BEG EM wird gestrichen.
  • Die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung wird nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und im Übrigen gestrichen.
  • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen.
  • Die Fördersätze in der systemischen Sanierung werden angepasst.
  • Die Förderung des EH/EG 100 wird gestrichen.
  • Ab 22.09.2022: Es wird ein Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 5 % eingeführt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden.

Ab 15.08.2022 (BAFA):

  • Die Förderungen für Gashybrid-/Gas-Renewable-Ready-Anlagen werden gestrichen.
  • Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung und in der systemischen Sanierung (KfW) wird gestrichen.
  • Der Heizungs-Tausch-Bonus wird eingeführt.
  • Der Wärmepumpenbonus wird eingeführt.
  • Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen werden angepasst.

Ab Anfang 2023:

  • Die BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht.
  • Ein Bonus für serielle Sanierung wird eingeführt.
  • Die Neubauförderung tritt in novellierter Form in Kraft.

(Quelle: BEG FAQ)

Neue, niedrigere BAFA-Fördersätze gelten ab 15.8.2022 !

Das Wichtigste zuerst: Laut BAFA

gilt für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA eine Übergangsfrist bis einschließlich So., 14.8.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden.

Am Montag, 15.8.2022 treten die Änderungen der neuen Richtlinie in Kraft.

Unverändert: Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche (insgesamt max. 5 Millionen Euro).

Das Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro (Ausnahme Heizungsoptimierung: 300 Euro).

Bei den nachfolgenden, geänderten Fördersätzen fällt auf, dass zum einen der iSFP-Bonus künftig bei allen Heizungsmaßnahmen entfällt. Zudem wurde der Zuschuss für Biomasse-Heizungen drastisch reduziert: auf nur noch max. 20% (vorher: max. 55%).

 Die aktualisierten Fördersätze im Überblick.