Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen:
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Wichtig für Privatpersonen und Unternehmen: Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können noch bis zum Ablauf des 27.07.2022 beantragt werden.
Sanierungswillige Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und Private werden zum dritten Mal innerhalb eines Jahres verprellt und vor vollendete Fördertatsachen gestellt.