1. KfW-Programm 266 – die wichtigsten Fakten
Das Programm 266 ist kein Energieeffizienzprogramm, sondern ein Wohnraumförderprogramm des Bundes.
Es fördert den Umbau bisher gewerblich genutzter beheizter Gebäude oder Gebäudeteile zu Wohnraum. Ziel ist die Schaffung zusätzlicher Wohnungen. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, nicht als Darlehen. Seit dem 1. Juli 2026 können Anträge direkt bei der KfW gestellt werden. (KfW)
Förderhöhe
• 30 % Zuschuss
• maximal 100.000 € förderfähige Kosten je neu entstehender Wohneinheit
• maximal 30.000 € Zuschuss je Wohneinheit (KfW)
Förderfähig sind beispielsweise
• Grundrissänderungen
• Umbau von Büro-, Praxis- oder Gewerbeflächen
• Erschließung neuer Wohnungen
• Brandschutz
• Schallschutz
• Barrierefreiheit
• Sanitär- und Elektroinstallation
• notwendige Baumaßnahmen für die Wohnnutzung
Nicht förderfähig
Energetische Sanierungsmaßnahmen gehören ausdrücklich nicht zu den förderfähigen Kosten des Programms 266. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Kosten nicht gleichzeitig über andere Förderprogramme (z. B. BEG) angesetzt werden dürfen. (KfW)
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2. Kombination mit BEG WG
Hier muss zwischen Zuschüssen und Darlehensförderung unterschieden werden.
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Fall 1 – KfW 266 + BEG WG (Kredit 261)
Kombination ist grundsätzlich zulässig.
Dies ist sogar ausdrücklich vorgesehen.
Beispiel
• Programm 266 fördert den Umbau von Büro zu Wohnungen.
• Anschließend wird das Gebäude energetisch zum Effizienzhaus saniert.
• Diese energetische Sanierung wird über BEG WG Kredit 261 finanziert.
Wichtig:
Die Kosten dürfen nicht doppelt angesetzt werden.
Beispiel
266
• neue Wohnungstrennwände
• Badezimmer
• Aufzug
• Brandschutz
261
• Dämmung
• Fenster
• Dach
• Wärmepumpe
• Lüftung
→ vollkommen zulässig. (FörderWelt)
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Fall 2 – KfW 266 + BEG WG Zuschuss
Für die klassische Effizienzhaussanierung gibt es heute keinen separaten BEG-WG-Zuschuss mehr. Die Förderung erfolgt ausschließlich über den Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. (reduco.ai)
Deshalb besteht hier praktisch keine Kombinationsfrage.
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Fall 3 – KfW 266 + BEG EM (BAFA)
Hier wird es interessant.
Die Kombination ist zulässig.
Voraussetzung:
Die gleichen Rechnungspositionen dürfen nicht doppelt gefördert werden.
Beispiel
266
• Grundrissänderungen
• Estrich
• Trockenbau
• Schallschutz
BAFA
• Dachdämmung
• Fassadendämmung
• Fenster
• Lüftung
• Fachplanung
• Baubegleitung
→ zulässig. (KfW)
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3. Was ist ausgeschlossen?
Nicht zulässig ist
eine doppelte Förderung derselben Kostenposition.
Beispiel
Dachdämmung
266 → nein
BEG → ja
beides gleichzeitig → unzulässig.
Dies steht ausdrücklich im Merkblatt des Programms 266. (KfW)
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4. Zuschussförderung
Folgende Zuschüsse können parallel auftreten
Förderung möglich?
KfW 266 + BAFA Einzelmaßnahmen ✔ Ja
KfW 266 + Heizungsförderung ✔ Ja
KfW 266 + Fachplanung/Baubegleitung ✔ Ja
KfW 266 + iSFP ✔ Ja
Immer gilt:
keine identischen Kosten.
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5. Darlehensförderung
Kombination möglich?
KfW 266 + KfW 261 ✔ Ja
KfW 266 + Ergänzungskredit ✔ Ja, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind
KfW 266 + andere Wohnraumdarlehen grundsätzlich möglich, soweit die Förderbedingungen dies zulassen
Auch hier:
keine doppelte Finanzierung derselben Kosten.
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6. Typisches Praxisbeispiel
Umbau eines ehemaligen Bürogebäudes
Gesamtkosten
• Umbau zu Wohnungen 1.000.000 €
• energetische Sanierung 700.000 €
Programm 266
förderfähige Umbaukosten
= 800.000 €
Zuschuss
= 240.000 €
(begrenzt durch die Höchstbeträge je Wohneinheit)
BEG WG Kredit 261
förderfähige energetische Kosten
= 700.000 €
→ Kredit
→ Tilgungszuschuss entsprechend der erreichten Effizienzhaus-Stufe.
Die beiden Programme ergänzen sich, weil sie unterschiedliche Investitionsbereiche fördern. (FörderWelt)