Das „Heizungspaket“ des zum 1. Januar 2016 gestarteten Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) setzt zusätzliche Anreize für eine beschleunigte Ersetzung veralteter, ineffizienter Heizungen bei gleichzeitiger Optimierung des gesamten Heizungssystems. Es setzt damit wichtige zusätzliche Impulse für zusätzliche Investitionen in Energieeffizienz und damit für die Energiewende im Wärmemarkt. Bei der Umsetzung dieses Förderbausteins muss aber sichergestellt werden, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen und jeweils nur eine einmalige Inanspruchnahme dieser Zusatzförderung möglich ist.

Eine solche Doppelförderung kommt in Betracht, da die Umsetzung des Heizungspakets parallel auch im Rahmen des „Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (MAP) erfolgt, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird. Dort ist alternativ zur Ersetzung der Altanlage durch eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe auch eine „solarthermische Modernisierung“ der Altanlagen ausreichend. Es wird aber ebenso eine Kombination mit einer Optimierung des gesamten Heizungssystems zusätzlich gefordert und auch gefördert. Unzulässig ist daher eine Inanspruchnahme des Heizungspakets sowohl über das MAP (im Rahmen einer solarthermischen Modernisierung), als auch parallel dazu oder zeitlich versetzt danach über das KfW-Förderprogramm Energieeffizient Sanieren (zum Einbau einer Brennwertanlage). Denn dann würde die zusätzliche Optimierung des gesamten Heizungssystems doppelt gefördert.

Für die praktische Umsetzung des Heizungspakets in Energieeffizient Sanieren bedeutet dies, dass es dort nur noch in Anspruch genommen werden darf, wenn das Heizungspaket nicht schon zuvor beim BAFA beantragt wurde, zeitgleich beantragt wird, oder noch beantragt werden soll.