Viele Förderprogramme lagen seit November auf Eis. Dazu zählte auch die Förderung der Energieberatung. Der Förderstop ist nun aufgehoben.

Die Förderung liegt wie vor dem Stop bei 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 80 Prozent  des förderfähigen Beratungshonorars und maximal 1700 Euro.

Ebenfalls wieder freigegeben sind die Mittel aus der Bundesförderung Wärmenetze, BEW.